Erklärung zur Barrierefreiheit für Dienstleistungen
Im Rahmen unserer Barrierefreiheitserklärung möchten wir Ihnen einen Überblick über den Stand der Vereinbarkeit der unten beschriebenen Dienstleistung(en) mit den Anforderungen der Barrierefreiheit nach gesetzlichen Vorschriften (insbesondere mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – BFSG) geben.
Angaben zum Dienstleistungserbringer
sfh Steuerberatung
Schwanheimer Straße 157
64625 Bensheim
Hessen
Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung
Die sfh Steuerberatung bietet steuerberatende Dienstleistungen für Privatpersonen, Selbstständige sowie Unternehmen an. Zum Leistungsangebot zählen unter anderem die Erstellung von Steuererklärungen, Finanz- und Lohnbuchhaltung, Jahresabschlüsse sowie betriebswirtschaftliche Beratung.
Erläuterungen zur Durchführung der Dienstleistung
Die steuerberatenden Leistungen der sfh Steuerberatung werden sowohl vor Ort am Standort Bensheim als auch digital über verschiedene Kommunikationswege erbracht. Mandantinnen und Mandanten können ihre Unterlagen persönlich, postalisch oder elektronisch (z. B. per E-Mail) einreichen. Beratungen finden je nach Wunsch telefonisch, per Videokonferenz oder im persönlichen Gespräch in den Kanzleiräumen statt. Die Dienstleistung wird individuell auf die Bedürfnisse der Mandantschaft abgestimmt. Sie umfasst die Analyse der steuerlichen Situation, die Erstellung aller relevanten Unterlagen sowie eine laufende steuerliche und betriebswirtschaftliche Betreuung. Ziel ist eine verständliche, zuverlässige und effiziente Unterstützung in allen steuerlichen Belangen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die oben genannte Dienstleistung ist vollständig mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vereinbar.
Erstellung der Barrierefreiheitserklärung
Datum der Erstellung der Barrierefreiheitserklärung: 24.06.2025
Datum der letzten Überprüfung der o. g. Leistungen hinsichtlich der Anforderungen zur Barrierefreiheit: 16.06.2025
Einschätzung zum Stand der Barrierefreiheit
Die Einschätzung zum Stand der Barrierefreiheit beruht auf der Einschätzung durch einen externen Anbieter.