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14.03.2020: Weitere Informationen zu Handlungsmöglichkeiten auf negative Auswirkungen des Coronavirus

Sehr geehrte Damen und Herren,

am Donnerstag, den 12.03.2020, haben wir Sie auf unserer Homepage bereits über Handlungsmöglichkeiten zu den negativen wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus COVID19 informiert.

Mittlerweile haben wir unsere Informationen diesbezüglich erweitern können.

Klicken Sie hier für ausführliche Antworten auf die häufigsten Fragen in wirtschaftlicher und rechtlicher Hinsicht, die wir in unserer Präsentation „Die häufigsten Fragen Corona – COVID19 und seine Auswirkungen auf Ihren Arbeitsalltag“ (Aktualisierter Stand 30.04.2020) als pdf-Datei zusammengefasst haben.

Nachstehend fassen wir die wichtigsten Ergänzungen wie folgt zusammen:

1. Kurzarbeitergeld

Allgemeine Informationen zum Thema Kurzarbeitergeld finden Sie auf der Homepage der Bundesagentur für Arbeit.

https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeld-uebersicht-kurzarbeitergeldformen

Auf dieser Homepage der Bundesagentur für Arbeit finden Sie auch zwei sehr informative Videos zum Thema Kurzarbeitergeld.

Hinweis:
Diese Videos beziehen sich jedoch noch auf das alte Kurzarbeitergeld. Am Freitag, den 13.03.2020, wurde zudem das „Arbeit-von-morgen-Gesetz“ beschlossen, womit die Zugangsvoraussetzungen für das Kurzarbeitergeld erleichtert werden.

  • Absenkung des Quorums der von Arbeitsausfall betroffenen Beschäftigten im Betrieb auf bis zu 10 % (bisher 1/3)
  • teilweiser oder vollständiger Verzicht auf dem Aufbau negativer Arbeitszeitsalden
  • Kurzarbeitergeld auch für Leiharbeitnehmer
  • vollständige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge auf Fiktiventgelt durch die Bundesagentur für Arbeit (bisher nur teilweise)

Hier haben wir Ihnen die „Anzeige auf Kurzarbeit“ zum Download bereitgestellt.

Weiterhin finden Sie im Internet auch folgenden Kurzarbeitergeld-Rechner: https://www.ihre-vorsorge.de/rechner/kurzarbeitergeldrechner.html

Damit können Sie vorab einfach berechnen, wie sich eine eventuelle Kurzarbeit auf den Nettolohn Ihrer Mitarbeiter auswirkt.

2. Steuerliche Erleichterungen und Hilfen

Um die Liquidität bei Unternehmen zu verbessern, werden Steuerstundungen in Milliardenhöhe gewährt.

Die hierfür erforderliche Abstimmung mit den Ländern hat das Bundesministerium der Finanzen bereits eingeleitet.

Im Einzelnen sind das (Quelle: BMF und BMWi):

  • Die Gewährung von Stundungen wird erleichtert. Die Finanzbehörden können Steuern stunden, wenn die Einziehung eine erhebliche Härte darstellen würde.
    Die Finanzverwaltung wird angewiesen, dabei keine strengen Anforderungen zu stellen.
    Damit wird die Liquidität der Steuerpflichtigen unterstützt, indem der Zeitpunkt der Steuerzahlung hinausgeschoben wird.
  • Die Vorauszahlungen können leichter angepasst werden. Sobald klar ist, dass die Einkünfte der Steuerpflichtigen im laufenden Jahr voraussichtlich geringer sein werden,
    werden die Steuervorauszahlungen unkompliziert und schnell herabgesetzt. Die Liquiditätssituation wird dadurch verbessert.
  • Auf Vollstreckungsmaßnahmen (z. B. Kontopfändungen) beziehungsweise Säumniszuschläge wird bis zum 31.12.2020 verzichtet, solange der Schuldner einer fälligen Steuerzahlung unmittelbar vom Corona-Virus betroffen ist.

3. Information der Sparkasse Bensheim

Am Freitag haben wir eine E-Mail der Sparkasse Bensheim erhalten. Die Informationen sind aber allgemein gehalten und gelten daher auch für Kunden anderer Banken.

Daher möchten wir Ihnen die Informationen nicht vorenthalten.


Auszug aus der Mail der Sparkasse Bensheim:

„Wir wollen das Thema sehr frühzeitig bei unseren Kunden ansprechen, um zu klären, ob die aktuellen Entwicklungen einen Finanzierungsbedarf auslösen.

Um bei Bedarf schnell und unkompliziert helfen zu können, brauchen wir aktuelle wirtschaftliche Unterlagen ( § 18 ) und am besten eine mit dem Steuerberater abgestimmte Liquiditätsplanung. Wir empfehlen unseren Kunden, sich frühzeitig damit zu beschäftigen, um vorbereitet zu sein. Offenheit und aktives Handeln sind hier ganz wichtig. In diesem Zusammenhang bitten wir auch um Ihre Mithilfe!

Wir wollen unseren Kunden damit auch frühzeitig das gute Gefühl vermitteln, dass wir partnerschaftlich unterstützen wollen.

Ergänzende Informationen zum Thema finden unsere Kunden auch auf folgenden Internetseiten:

An dieser Stelle folgt ein Kurzüberblick des derzeitigen Angebots für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Hessen:

– Kapital für Kleinunternehmen (KfK)

Kleine Unternehmen im Bereich der gewerblichen Wirtschaft (einschließlich gewerblich tätiger Sozialunternehmen) und freiberuflich Tätige mit bis zu 25 Mitarbeitenden und 5 Mio. Euro Jahresumsatz können Darlehen zwischen 25.000 und 150.000 Euro erhalten, die von der Hausbank um mindestens 50% aufgestockt werden. Für dieses Förderdarlehen sind keine banküblichen Sicherheiten notwendig. Nähere Informationen dazu unter:

www.wibank.de/kfk

 

– Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Hessen (GuW)

KMU mit bis zu 250 Mitarbeitern und 50 Mio. Euro Umsatz können aus diesem Förderprogramm über ihre Hausbank Betriebsmittelkredite bis 1 Mio. Euro erhalten. Weitere Informationen sind hier erhältlich:

www.wibank.de/guw

 

– Bürgschaften

bis 1,25 Mio. Euro mit einer Bürgschaftsquote von bis zu 80 Prozent. Diese bietet die Bürgschaftsbank Hessen in Zusammenarbeit mit dem Land Hessen an. Dazu zählen auch Express-Bürgschaften für Kredite bis zu 300.000 Euro, die mit einer Bürgschaftsquote von 60 Prozent besichert und bei Erfüllung aller Kriterien besonders schnell erteilt werden. Weitere Infos und Ihren jeweiligen Ansprechpartner finden Sie hier:

www.bb-h.de/kontakt/

 

– Landesbürgschaften

Das Land Hessen übernimmt in besonderen Fällen Landesbürgschaften i. d. R. über 1,25 Mio. Euro. In Kooperation mit der Hausbank kann dadurch sowohl die Finanzierung von Investitionen als auch die finanzielle Überbrückung von Liquiditätsengpässen abgesichert werden. Weitere Informationen dazu unter:

www.wibank.de/landesbuergschaften

 

Die Webseiten der Sparkasse werden laufend aktualisiert, um die jeweils aktuell verfügbaren Förderungen und Informationen bereitzustellen.“


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