Sehr geehrte Damen und Herren,
hier stellen wir Ihnen ein Schreiben des Bundesministerium für Finanzen (BMF) vom 09.04.2020 vor, mit dem ein weiterer Beschluss veröffentlicht wird, um zusätzliche Belastungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Folge der Corona-Krise abzumildern.
Danach sind in der Zeit vom 01.03. bis 31.12.2020 aufgrund der Corona-Krise an Arbeitnehmer gewährte Beihilfen und Unterstützungen bis zu einem Betrag von 1.500 Euro steuerfrei.
Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist lediglich, dass diese Leistungen vom Arbeitgeber zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet werden.
Die Leistungen können als Zuschüsse in Geld und als Sachbezüge gewährt werden. Die Steuerfreiheit ist auch nicht an Branchen gebunden, sondern gilt für alle Arbeitgeber. Die Leistungen sind auch sozialversicherungsfrei.
Sollten Sie Fragen zu dieser – oder einer anderen – Maßnahme haben, sind wir gerne für Sie da.
Bleiben Sie gesund!
Ihre sfh Steuerberatung