Wissen, woher der Wind weht.

24.03.2020: Update – Das Coronovirus und seine Folgen

Sehr geehrte Damen und Herren,

„what a difference a day makes“ – ist nicht nur ein bekannter Musiktitel, sondern dient problemlos auch als Sinnbild der Zeit, in der wir gerade leben.

Die Vielzahl an Informationen zu den direkten und indirekten Folgen des Coronavirus haben uns veranlasst, unsere bereits durch verschiedene Kanäle publizierten Hilfestellungen zu überarbeiten und den Adressatenkreis noch einmal deutlich zu erweitern.

Nachfolgend finden Sie daher ein Update zu unserer letzten Information sowie unser gesammeltes Wissen in einer aktualisierten PowerPointPräsentation.

Klicken Sie hier für ausführliche Antworten auf die häufigsten Fragen in wirtschaftlicher und rechtlicher Hinsicht, die wir in unserer Präsentation „Die häufigsten Fragen Corona – COVID19 und seine Auswirkungen auf Ihren Arbeitsalltag“ (Aktualisierter Stand 30.04.2020) als pdf-Datei zusammengefasst haben.

1. Vorschau: Soforthilfe kleine Unternehmen und Solo-Selbständige

Die Bundesregierung hat am 23.03.2020 umfassende zusätzliche Maßnahmen mit Soforthilfen von bis zu 50 Milliarden Euro für kleine Unternehmen, Solo-Selbständige und Angehörige der Freien Berufe vorgelegt.

Die Gesetzesvorlage muss im Laufe der Woche noch den Bundestag und den Bundesrat passieren  – dies soll bis Freitag, 28.03.2020, geschehen sein.

Kernpunkte der Soforthilfen: Finanzielle Soforthilfen (Zuschüsse) für kleine Unternehmen gelten für alle Wirtschaftsbereiche sowie Solo-Selbständige und Angehörige der Freien Berufe bis zu 10 Beschäftigten. Das Programmvolumen umfasst bis zu 50 Milliarden Euro. Im Einzelnen ist vorgesehen:

    • bis 9.000 € Einmalzahlung für 3 Monate bei bis zu 5 Beschäftigten,
    • bis 15.000 € Einmalzahlung für 3 Monate bei bis zu 10 Beschäftigten.

Sofern der Vermieter die Miete um mindestens 20 % reduziert, kann der ggf. nicht ausgeschöpfte Zuschuss auch für zwei weitere Monate eingesetzt werden.

Informationen zu dem Gesetzesvorhaben, eine Einordnung sowie Vorteile und Nachteile finden Sie in der PowerPointPräsentation auf den Seiten 63-67.

Sobald das Gesetz beschlossen wurde – oder fundierte Informationen zu den Anträgen vorliegen – werden wir Sie wieder informieren.

2. Kurzfristige Finanzierungshilfen durch die Finanzämter

Auch die Finanzverwaltung trägt Ihren Anteil zur Krisenbewältigung bei und hat verschiedene Maßnahmen beschlossen. 

  • Auf Bundesebene hat das Bundesministerium für Finanzen (BMF) mit Schreiben vom 19.03.2020 reagiert.
  • Darüber hinaus haben verschiedene Landesbehörden weitere Schreiben veröffentlicht, die im jeweiligen Bundesland anwendbar sind.

Die Finanzverwaltung erleichtert für unmittelbar und nicht unerheblich Betroffene sowohl die Stundungen von fälligen oder fällig werdenden Steuern als auch die Anträge auf Anpassungen von Vorauszahlungen. Zinsen und Säumniszuschläge werden nicht erhoben.

a) Stundung von Steueransprüchen:

Bei einer Stundung wird die Fälligkeit einer Steuerzahlung hinausgeschoben. Das Finanzamt gewährt Ihnen also ein kurzfristiges, zinsloses Darlehen bis zum 31.12.2020 für nachstehende Steuerarten:

    • Umsatzsteuervorauszahlungen
    • Umsatzsteuersondervorauszahlung 1/11 (Herabsetzung auf 0 € und sofortige Erstattung möglich)
    • Einkommensteuer (sowohl Nach- als auch Vorauszahlungen)
    • Körperschaftsteuer (sowohl Nach- als auch Vorauszahlungen)
    • Gewerbesteuer (sowohl Nach- als auch Vorauszahlungen)

Nicht betroffen sind:

    • Lohnsteuer
    • Kapitalertragsteuer

Ausführliche Informationen mit Übersichten zu den Vor- und Nachteilen finden Sie in der PowerPointPräsentation auf den Seiten 46-54.

b) Anpassung der Vorauszahlungen:

Durch ausbleibende Umsätze wird der Gewinn bei vielen Steuerpflichtigen einbrechen. Vorauszahlungen können nunmehr leichter – und auch rückwirkend – zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen (10.03./10.06./10.09./10.12.) angepasst werden.

Betroffene Steuerarten:

  • Einkommensteuer
  • Körperschaftsteuer
  • Gewerbesteuer

3. Langfristige Finanzierungshilfen durch die Banken

Über ihre Hausbanken erhalten Unternehmen den Zugang zu Krediten und Bürgschaften bei der staatlichen KfW-Bank.

Informationen zu den einzelnen Angeboten der KfW finden Sie hier: https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html

Fragen zu Kreditprogrammen und Zinssätze besprechen Sie bitte mit Ihrer Hausbank.

Die Sparkasse Bensheim teilte uns mit, dass die aktuellen Zinssätze deutlich zurückgenommen wurden und nunmehr zwischen 1  % und 2,12 % p.a. liegen.

Ausführliche Informationen mit Übersichten zu den Vor- und Nachteilen finden Sie in der PowerPointPräsentation auf den Seiten 55-62.

Wir als sfh Steuerberatung stehen Ihnen zu allen Themen jeder Zeit zur Verfügung.

Sprechen Sie uns einfach an!

Bitte achten Sie auf sich und Ihre Umgebung und bleiben Sie gesund!

Ihre sfh Steuerberatung

Kontaktieren Sie uns

    Rufen Sie mich an

    * Pflichtfeld