Sehr geehrte Damen und Herren,
seit dem 13.10.2022 ist klar, dass das Ende der Abgabefrist der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwert vom 31.10.2022 auf den 31.01.2023 verschoben wird.
Ab dem 01.01.2025 wird von den Städten und Gemeinden die neue Grundsteuer erhoben. Zu diesem Zweck müssen seit dem 01.07.2022 rund 35 Millionen Grundstücke sowie land- und forstwirtschaftliche Flächen neu bewertet werden. Für jedes Grundstück ist von den Eigentümern eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts bei der Finanzverwaltung in elektronischer Form einzureichen. Aus diesen Werten errechnet sich dann der Grundsteuermessbetrag, auf den die Städte und Gemeinden – wie bisher – ihre individuellen Hebesätze anwenden und die Grundsteuer festsetzen.
Zeitfenster
Die Abgabe der Erklärungen zur Feststellung des Grundsteuerwert hat bis zum 31.01.2023 zu erfolgen.
Übermittlungsform
Die Erklärungen sind elektronisch an das zuständige Finanzamt zu übermitteln. Sofern Sie die Erklärungen selbst an die Finanzverwaltung übermitteln möchten, können Sie „ELSTER – Ihr Online-Finanzamt“ nutzen. Das Angebot ist ein kostenloser Service der Finanzverwaltung, für den eine einmalige Registrierung erforderlich ist. Sofern Sie bereits registriert sind, müssen Sie vorerst nichts weiter tun. Sollten Sie noch nicht registriert sein, können Sie dies bereits jetzt erledigen. Nähere Informationen zur Registrierung erhalten Sie unter www.elster.de.
Angebot
Als Ihr Steuerberater übernehmen wir die Erstellung der Feststellungserklärungen natürlich gerne. Sie können uns mitteilen, ob Sie an einem Angebot interessiert sind oder ob Sie die Erklärung selbst erstellen werden.
Was können Sie bereits jetzt tun?
Die hessische Finanzverwaltung hat mehrere Checklisten zur Verfügung gestellt, auf der Sie die notwendigen Angaben zum Grund- und Boden sowie den Wohnflächen bereits zusammentragen können. Diese Checklisten finden Sie unter: https://finanzamt.hessen.de/Grundsteuerreform
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre sfh Steuerberatung