STEUERBERATUNG FÜR VEREINE: CHANCEN UND RISIKEN

Das komplexe Vereinssteuerrecht ist gerade für die ehrenamtlichen Vereinsmitglieder, die zumeist keine speziellen Steuerrechtskenntnisse haben, ein undurchsichtiger Dschungel. Oft werden Fehler gemacht, die zu Steuernachzahlungen und in Einzelfällen bis zur Aberkennung der Gemeinnützigkeit führen können. Auf der anderen Seite werden aus Unkenntnis Steuervorteile nicht ausgeschöpft, wodurch Vereine unnötig Geld verschenken. Hier stehen wir Ihnen als langjährig erfahrene Berater zur Seite und unterstützen Sie mit einem umfassenden Service, der speziell auf sportliche, kulturelle und karitative Organisationen ausgerichtet ist.

Wir übernehmen für gemeinnützige Vereine, Stiftungen und Organisationen nicht nur die laufende Buchhaltung sowie die Erstellung des Jahresabschlusses und der Steuererklärungen. Darüber hinaus erstellen wir Mittelverwendungsnachweise, helfen Ihnen bei der korrekten Rücklagenbildung und betreuen Ihre Betriebsprüfungen durch Finanzämter oder Sozialversicherungsträger.

Zu den Schlüsselfragen im Rahmen des Vereinsrechnungswesens gehören regelmäßig die korrekte Zuordnung von Einnahmen und Ausgaben zu den vier unterschiedlichen Bereichen der Vereinsaktivitäten, die zutreffende Handhabung der Umsatzsteuer sowie das Erkennen evtl. gemeinnützigkeitsgefährdender Handlungen. Wir beraten Sie gerne bei der Klärung all dieser Fragen und stimmen uns – falls erforderlich – mit den zuständigen Finanzbehörden ab. Auch für Ihre Helfer und nebenberuflichen Mitarbeiter sowie Ihre Förderer stehen wir bei Bedarf zur Verfügung, um steuerlich die besten Lösungen für alle Beteiligten zu finden.

Mit unserer hohen fachlichen Kompetenz, umfassenden Kenntnissen und speziell mit unserer langjährigen Erfahrung mit gemeinnützigen Organisationen sorgen wir für eine optimale Nutzung aller Möglichkeiten des Vereinssteuerrechts und minimieren zugleich das Risiko für die Vereinskasse oder der Haftung von Vereinsvorständen. Auf rechtssicherer Grundlage können die Finanzmittel des Vereins in größtmöglicher Höhe für die Gemeinschaft und den gemeinnützigen Satzungszweck verwendet werden.

„Die wichtigsten Punkte unserer Beratung: Erhalt der Gemeinnützigkeit, steuerliche Unanfechtbarkeit und Sicherung des Vereinskapitals durch Nutzung aller Steuervorteile.“

Unsere Leistungen im Überblick

  • Spezialisierung auf das Vereinssteuerrecht
  • Spezielle Finanzbuchhaltung
  • Lohnabrechnungen
  • Gewinnermittlung / Jahresabschluss
  • Erstellung der entsprechenden Steuererklärungen
  • Erstellung von Mittelverwendungsnachweisen
  • Ermittlung der Rücklagenbildung
  • Begleitung bei Betriebsprüfungen
  • Klärung von Fragen zur Gemeinnützigkeit
  • Seminare / Schulungen